5.5 Vergütung (in EUR)
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht, der Veröffentlichung der „Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung“ nicht zuzustimmen, Gebrauch.
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht, der Veröffentlichung der „Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung“ nicht zuzustimmen, Gebrauch.