Corporate Governance Bericht 2025 der ebswien
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6.6 D&O-Versicherung

6. Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat wurde von der Gesellschaft eine Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) unter Berücksichtigung einer Risikoabwägung und auf Basis der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit abgeschlossen. Eine Two-Tier Trigger Policy (Pkt. 5.4.13 WPCGK) wäre derzeit in Österreich aufgrund der geringen Anzahl an Anbietern mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und kommt daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Anwendung.