6.4 Vergütung
Die an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder zur Auszahlung gelangten Aufsichtsratsvergütungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr unter Anwendung der Aufsichtsratsvergütungsrichtlinie der Stadt Wien festgesetzt und entsprechen damit den Anforderungen des WPCGK.
Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat haben gemäß § 110 Abs 3 ArbVG nur einen Anspruch auf den Ersatz der angemessenen Barauslagen. Im Rahmen des § 110 Abs 3 ArbVG wurde ihnen im Geschäftsjahr 2025 eine pauschale Aufsichtsratsvergütung gewährt.
Die jährliche Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds setzt sich aus einer pauschalen Grundvergütung und den je Aufsichtsratssitzung gebührenden pauschalen Sitzungsgeldern zusammen.
Die Grundvergütungen sowie das einheitliche Sitzungsgeld wurden wie folgt festgesetzt:
Vorsitzende*r | Stv. Vorsitzende*r | Mitglied | Sitzungsgeld |
|---|---|---|---|
9.600 Euro | 8.000 Euro | 6.400 Euro | 500 Euro |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen für Vergütungen des Aufsichtsrats insgesamt 60.445 Euro.