4.1 Inhalt
Das in der Gesellschaft implementierte Compliance Management System (CMS) stellt ein wesentliches Element der verantwortungsbewussten Unternehmensführung der ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. dar und stellt sicher, dass Mitarbeiter*innen die gesetzlichen, regulatorischen und sonstigen bindenden Bestimmungen einhalten. Mit Hilfe des CMS können Compliance-Risken frühzeitig erkannt und deren Steuerung in die Wege geleitet werden. Darüber hinaus dient das CMS der Verhinderung und Aufdeckung von Compliance-Verstößen sowie der adäquaten Reaktion des Unternehmens auf Verstöße.
Bei der Ausgestaltung des CMS wurden die Struktur, die Größe, die Geschäftstätigkeiten sowie die spezifischen Anforderungen aus den Unternehmensbereichen Kläranlage und Tierservice und das Risikoprofil des Unternehmens berücksichtigt. Organisatorisch wurde das CMS im Dezernat Compliance und Revision verankert, welches gemäß Organigramm direkt der Geschäftsführung zu zuordnen ist.
Das CMS selbst umfasst organisatorische Maßnahmen, Prozesse und Kontrollen zur Identifikation und Bewertung von Compliance-Risiken sowie zur Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Das CMS bedient sich dabei den etablierten Unternehmensstrukturen inkl. der geregelten Verantwortlichkeiten sowohl von Führungskräften als auch Mitarbeiter*innen, den internen Richtlinien sowie Schulungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen.
Dabei bilden der Verhaltenskodex und die Leitlinien der ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. den übergeordneten Rahmen für ein integeres, verantwortungsbewusstes und rechtskonformes Verhalten im Unternehmen und vermitteln die Grundsätze und Werte des Unternehmens. Zur wirksamen Umsetzung des CMS betreibt das Unternehmen ein Rechts- und Bescheidmanagementsystem. Dieses stellt sicher, dass relevante gesetzliche, bescheidmäßige, vertragliche und sonstige bindende Verpflichtungen systematisch erfasst, dokumentiert, überwacht und in den betrieblichen Prozessen berücksichtigt werden.
Als weiteren Bestandteil des CMS betreibt das Unternehmen ein Hinweisgeber*innensystem gemäß den Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Das System ermöglicht die vertrauliche Meldung von tatsächlichen oder vermuteten Verstößen, die in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG fallen. Meldungen können über ein sicheres elektronisches Postfach durch Mitarbeiter*innen, Vertragspartner*innen, Auftragnehmer*innen, Anrainer*innen und sonstigen Dritten abgegeben werden. Die eingehenden Meldungen werden durch die zuständige Stelle entgegengenommen, dokumentiert und nach einem definierten Prozess bearbeitet und bewertet. Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen im Zuge des Prozesses seitens des Unternehmens gewahrt. Entsprechend des kontinuierlichen Verbesserungs-ansatzes werden die Erkenntnisse aus der Bearbeitung von eingegangenen Meldungen zur Maßnahmenableitung herangezogen, um zukünftig gleichartige Verstöße zu vermeiden.