3.1 Maßnahmen zur Förderung der Diversität
Die ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. anerkennt und begrüßt, dass jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist und für ihre*seine individuellen Fähigkeiten respektiert werden soll. Kompetente und motivierte Mitarbeiter*innen sichern den Erfolg des Unternehmens. Die ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. fördert daher die fachliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter*innen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, politischer Einstellung, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.
Die Besetzung der Geschäftsführung erfolgt entsprechend dem Stellenbesetzungsgesetz und Gleichbehandlungsgesetz. Die Bestellung zum*zur Geschäftsführer*in erfolgt in der Generalversammlung.
Bei der Besetzung offener Positionen wird in der ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Diversität und Chancengleichheit geachtet. Im Rahmen des Bewerbungs- und Besetzungsprozesses wird darauf geachtet, eine diverse Bewerber*innenstruktur zu fördern und Entscheidungen auf Grundlage von Qualifikation, Eignung und Potential zu treffen.
Um die Grundsätze der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit sicherzustellen wurde bereits im Jahr 2012 die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten in der ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. geschaffen. Die Gleichbehandlungs-beauftragten sind u.a. auch für den Einsatz von Frauenförderung im Unternehmen sowie für die Abklärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Einhaltung der gebotenen Gleichbehandlung zuständig.