5.2 Geschäftsverteilung
Dem Geschäftsführer obliegen alle nach dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nach dem Gesellschaftsvertrag und gemäß den verbindlichen Beschlüssen der Generalversammlung zukommenden Aufgaben. Insofern und in diesem Rahmen ist der Geschäftsführer berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft zu führen.